DSGVO: Bayern bietet Telefonhotline an
BayLDA richtet Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige ein und beantwortet Fragen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) richtet ab Montag, dem 9. Juli 2018 um 12:00 Uhr eine Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige aus Bayern für Fragen des Datenschutzes ein.
Im ehrenamtlichen Bereich herrscht immer noch Verunsicherung darüber, welche Anforderungen das neue europäische Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), das ab dem 25. Mai 2018 anwendbar ist, an Vereine und ehrenamtlich Tätige wirklich stellt. Diese Verunsicherung hat dazu geführt, dass die Beratungsanfragen von Vereinen und Unternehmen beim BayLDA deutlich zugenommen haben.
Um den Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in Bayern eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung bei der Anwendung des neuen Datenschutzrechts zu geben, richtet das BayLDA ab Montag, dem 9. Juli 2018 um 12:00 Uhr, folgende Telefonhotline ein:
Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige in Bayern
Servicezeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Telefonnummer:
0981-53-1810
Ziel der Hotline ist es, den Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in Bayern Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die ihnen (Standard-)Fragen beantworten. Das BayLDA beabsichtigt, zweimal in der Woche die 10 meistgestellten Fragen und Antworten auf der Homepage (www.lda.bayern.de) zu veröffentlichen. Sofern einzelne Fragen nicht beantwortet werden können, hat das BayLDA einen zusätzlichen E-Mail-Kontakt eingerichtet. Fragen, die weder durch die Hotline noch durch die zahlreichen Informationen auf der Homepage des BayLDA beantwortet werden können, können an die E-Mail-Adresse: vereine@lda.bayern.de gerichtet werden.
„Wir hoffen“, so Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, „dass wir durch diese Hotline schnell Abhilfe schaffen können und die Ehrenamtlichen in den Vereinen sich wieder mehr ihren eigentlichen Zwecken, sei es dem Sport, der Gesundheit oder der Kultur widmen können.“. „Unser Ziel“, so Thomas Kranig weiter, „ist nach wie vor, diejenigen, die sich um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vor-schriften bemühen, dabei zu unterstützen und nicht zu sanktionieren. Nur wer sich um den Daten-schutz überhaupt nicht kümmert, muss auch mit Sanktionen rechnen.“