Teil 2: Juleica – was habe ich davon?
Dass die Jugendleiterkarte die Ausbildung zum Jugendleiter oder zur Jugendleiterin bestätigt ist klar, aber was hat man außer einem weiteren Kärtchen im Geldbeutel mehr davon? Das hängt natürlich auch immer von der Region ab, da gibt es mal mehr, mal weniger Angebote in einem Landkreis. Aber es gibt auch einige bundesweite Angebote, die Du als Jugendleiterin oder Jugendleiter wahrnehmen kannst:
- Das Jugendherbergswerk bietet allen Jugendleitern die Mitgliedschaft im Herbergswerk kostenfrei an. Hierzu müsst Ihr einfach eine Kopie der Karte an das DJH senden (eine E-Mail reicht aus!). Die Karte wird sogar solange automatisch zugeschickt, wie die Juleica gilt. Obendrein gibt es für alle dem Herbergswerk angeschlossenen Jugendherbergen zehn Prozent für auf die Übernachtungskosten, auch wenn Ihr privat und nicht mit der Jugendgruppe unterwegs seid: www.jugendherberge.de
P.S.: mit einer aktuellen DJH-Mitgliedskarte habt Ihr auch den Sportausweis in der Hand, der wiederum einige weitere Vergünstigungen bietet. - In einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Schleswig-Holstein) gibt es die Ehrenamtskarte einfach durch Vorlage der Juleica ohne lange Stunden zu zählen und Arbeitsplatzbeschreibungen abzuliefern, wie sonst üblich. Diese Regelung trifft leider nur zu, wenn Deine Region überhaupt mitmacht bei der Ehrenamtskarte.
- Wenn Ihr Euch vor Eurem Trip in eine fremde Stadt informieren wollt einfach auf www.juleica.de nachsehen. Manchmal wundert man sich sogar, wer denn alles in der eigenen Region mitmacht!
- Als guter Tipp lässt sich aber auch ergänzen, dass es sich oftmals lohnt die Juleica einfach mal vorzulegen und zu fragen, ob es denn Rabatt gibt. Auch wenn das bisher noch nicht vorgesehen war, so erhält man oft den ermäßigten Eintrittspreis für Bufdis, auch wenn nirgendwo was davon auf der Preistafel erwähnt ist.
Teil 1 „Habt Ihr schon für alle Jugendleiter und Jugendleiterinnen eine Jugendleiterkarte (juleica)?“ verpasst? Hier nachlesen.
Thomas Hain