2. Online Netzwerktreffen EHRENAMT
Am 26. Mai 2020 haben sich verschiedene Ehrenamtliche gemeinsam online getroffen, um gemeinsam über das Thema Mitgliederversammlungen und Datenschutz digital zu diskutieren.
Grundsätzlich gibt die Vereinssatzung vor in welcher Form eine Mitgliederversammlung durchzuführen ist. Nach aktuellen Verfügungen der Bundesregierung können Vereine in diesem Jahr, und aus der besonderen Lage durch Corona, einmal bis zum 31. Dezember 2020 die Mitgliederversammlung virtuell durchführen. Ob es für 2021 eine weitere Ausnahmeregelung geben wird, ist noch offen.
Wichtig hierbei ist die Einhaltung des Datenschutzes und die ordnungsgemäße Durchführung der „Abstimmmöglichkeiten“, hier z.B. offene oder geheime Wahlen. Hierzu gibt es bei der Umsetzung verschiedene Verfahren: Onlineformular, Stimmenabgabe per E-Mail oder Chatroom.
Unterstützt und beraten wurden wir an diesem Abend von Herrn Rechtsanwalt André van der Felde aus Hamburg – herzlichen Dank für die Unterstützung und Beratung!
Neben dem fachlichen Austausch wurde noch über aktuelle Berichte von Veranstaltungen und einer Ideensammlung für zukünftige Angebote diskutiert und besprochen. Hier einmal eine kurze Zusammenfassung für alle Ehrenamtlichen.
Ideensammlung – zweites Netzwerktreffen Ehrenamt
Tobias Niehage / Marco Schröder